
Krankenkassenmodelle haben einige mögliche Nachteile, darunter:
- Geringe Auswahl, begrenzt auf Modelle, die bis 6 km/h fahren können.
- Sie bekommen möglicherweise kein Neufahrzeug.
- Finanziert die Krankenkasse ein Elektromobil, bleibt dieses auch Eigentum der Krankenkasse und wird dem Antragsteller für eine bestimmte Zeit mietweise überlassen. Wenn die Krankenkasse eine erneute Bedarfsprüfung veranlasst und dabei keine weitere Notwendigkeit für das Elektromobil gesehen hat, muss dieses zurückgegeben werden.